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Pkw-Ausbildung

Pkw-Kl. B, bF17
Klasse B/bF17
  • Zugfahrzeuge (außer Zweiräder) bis 3500 kg zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn zul. Gesamtmasse der Kombination höchstens 4250 kg

       oder

  • Zugfahrzeuge (außer Zweiräder) bis 3500 kg + Anhänger > als 750 kg zul.  Gesamtmasse, wenn zul. Gesamtmasse der Kombination max. 3500 kg

  • Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (bF17)

  • Einschluss der Klassen L, AM

Ausbildung Theorie:

  • 14 bzw. 8 (bei Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis) Stunden Theorieunterricht

  • Prüfung

 

Ausbildung/Prüfung Praxis (Schaltfahrzeug):

  • Übungsstunden nach individuellem Bedarf

  • 12 Sonderfahrten

  • Prüfung

 

Fahrzeuge:

2 Audi Q3 (Schalter)

3 Audi Q2 (2x Schalter, 1x Automatik)

1 VW Golf-Sportsvan (Automatik)

  

 

Kl. B Audi Q3
Fahrzeuge
Automatikausbildung
Pkw-Kl. B, bF17
Klasse B/bF17 mit Schlüsselzahl 197

Voraussetzungen, Theorieausbildung und Fahrzeuge s. Kl. B/bf17

Ausbildung/Prüfung Praxis (Schalt- und Automatikfahrzeug):

  • Übungsstunden nach individuellem Bedarf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe

  • mind. 10 Stunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe

  • Nachweis der Kompetenz zur Fahrzeugbedienung (Anforderungen in Teil B der Prüfungsrichtlinie zur praktischen Prüfung näher festgelegt) mit Schaltgetriebe durch mind. 15-minütige Testfahrt (Fahrschule). Entsprechender Ausbildungsnachweis durch die Fahrschule erforderlich.

  • 12 Sonderfahrten

  • Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug oder mit Schaltgetriebe möglich.

Besonderheiten:

  • Auch bei Prüfung auf einem Automatik-Kfz kann anschließend ein Schaltfahrzeug geführt werden. Dies gilt auch für Fahrten im Ausland.

  • bei Prüfung auf Automatikfahrzeug und späterer Erweiterung auf BE, C oder D darf nur ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe geführt werden (Schlüsselzahl 78); wurde die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt, gibt es keine Beschränkungen in der Erweiterungsklasse.

Pkw-Kl. B, bF17
Klasse B/bF17 - Automatik

Voraussetzungen, Theorieausbildung und Fahrzeuge s. Kl. B/bf17

Ausbildung/Prüfung Praxis (Automatikfahrzeug):

  • Übungsstunden nach individuellem Bedarf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe

  • 12 Sonderfahrten

  • Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug

Besonderheiten:

  • Nach bestandener Prüfung dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden

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