
Anmeldungen nach Absprache - Fahrlehrer*in gesucht
Wissenswertes zur Fahrausbildung
Die nachstehenden Informationen ersetzen zwar kein persönliches Beratungsgespräch, beantworten aber
vielleicht Ihre ersten Fragen zur Fahrausbildung und Ihre Zeit bei uns:
Anmeldung:
Die Anmeldung bei uns kann formlos, sollte aber nach Möglichkeit persönlich erfolgen - bitte bringen Sie in
jedem Fall Ihren Ausweis mit.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über die für den Antrag benötigten Unterlagen
sowie über die Anforderungen/den Ablauf der Ausbildung und geben Ihnen Hinweise zum internen
Geschäftsablauf. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie außerdem schriftlich mit unserem
„Begrüßungsleitfaden“.
Nach Ihrer Anmeldung legen wir ein Fahrschüler-Konto für Sie an, auf dem dann ab sofort alle "Aktionen"
Ihrerseits (Unterrichte, Fahrstunden, Zahlungen usw.) gespeichert und für Sie zur Verfügung gestellt werden
können.
Die dazu erforderlichen Angaben können Sie uns gern auch vorab übermitteln: Unverbindl. Anmeldung
Beantragung der Fahrerlaubnis:
Die für die Bearbeitung der Fahrerlaubnis erforderlichen Formulare liegen uns vor und gern übernehmen wir die Antragstellung für Sie. Sie können den Antrag aber auch schon vorab ausdrucken, ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen: Fahrerlaubnisantrag.
Dies gilt auch für den Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren und die erforderlichen Begleiterformulare.
Hinweis: Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem für die einzelnen Klassen vorgeschriebenen Mindestalter gestellt werden - eine frühere Anmeldung bei uns ist daher nicht unbedingt empfehlenswert.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag so zeitnah wie möglich an die zuständige Stelle gerichtet werden kann, da mit einer mind. vierwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss, ehe der Antrag beim TÜV eingeht und Sie frühestens auch erst danach die Prüfung ablegen können.
Theoretische Ausbildung:
Unterricht: Nachdem Ihr Fahrerlaubnisantrag bei der Führerscheinstelle eingereicht ist, können Sie am Unterricht teilnehmen. Da alle Themen inhaltlich in sich abgeschlossen sind, können Sie die Unterrichtsteilnahme ganz nach Ihren Wünschen/Möglichkeiten besuchen, sollten aber möglichst regelmäßig kommen bzw. keine großen Pausen entstehen lassen, um gut in der Thematik zu bleiben. Die Reihenfolge der einzelnen Themen können Sie unseren Themenplänen, die monatlich erstellt werden, unter „Aktuelles“ einsehen.
Vorbereitung zur Prüfung: Wenn Sie etwa neun Stunden Unterricht absolviert haben, sollten Sie mit dem konkreten Üben für die Theorieprüfung beginnen. Hierzu stellen wir Ihnen eine entsprechende App zur Verfügung, mit der Sie sich optimal vorbereiten und die Sie bis zur praktischen Prüfung nutzen können. Da wir Zugang zu Ihrem jeweiligen Lernstatus usw. haben, bieten wir Ihnen gern unsere Hilfe beim Lernen an.
Prüfung:
Wenn Ihr Fahrerlaubnisantrag beim TÜV eingegangen ist, Sie alle geforderten Unterrichtsstunden absolviert haben und eine Prüfungsreife bei der App von mind. 60 % erreicht haben, können wir einen Termin für die Prüfung vereinbaren.
Hinweis: Nach bestandener Theorieprüfung können wir Sie bevorzugt mit Fahrterminen versorgen. Bei Nichtbestehen ist eine „Nachschulungszeit“ von 2 Wochen vorgeschrieben, bevor Sie die Prüfung erneut ablegen können.
Praktische Ausbildung:
Nach ca. neun Stunden Theorieunterricht sollten Sie möglichst auch mit der praktischen Ausbildung beginnen.
Damit wir Ihnen gezielt und gleich mehrere Termine dazu anbieten können, legen wir einen Terminplan mit Ihren freien Zeiten für Sie an, den Sie bitte immer aktuell halten.
Die dann angebotenen Termine sollten Sie möglichst umgehend bestätigen, damit wir diese auch verbindlich für Sie reservieren können.
Übungsstunden:
Die ersten Fahrstunden umfassen maximal 60 Minuten und werden je nach Ihrem Ausbildungsstand und Ihren/unseren Verfügbarkeiten i. d. R. auf 75 bzw. 90 Minuten ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei Fahrstunden im Prüfgebiet (die Prüfungen beginnen an der TÜV-Station in Hannover-Bornum. Bei fortgeschrittenem Ausbildungsstand versuchen wir stets, mind. zwei Termine à 90 Minuten/Woche umzusetzen (ohne Gewähr).
Hinweis: Über den Umfang der individuell benötigten Übungsstunden entscheiden allein die Fahrlehrer als Fachleute, aber natürlich beziehen wir Sie stets in den Verlauf ein und dokumentieren diesen schriftlich.
Sonderfahrten:
Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Beleuchtung) dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung bzw. am Ende der praktischen Ausbildung begonnen werden - die Beurteilung des Ausbildungsstandes obliegt dem Fahrlehrer bzw. richtet sich nach dem dokumentierten Ausbildungsstand.
Prüfung: Nach Abschluss der gesetzlichen Ausbildungsinhalte und wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass alle Ausbildungsziele erreicht sind, vereinbart dieser mit Ihnen die Prüfung und wir leiten alle dazu erforderlichen Maßnahmen in die Wege.
Hinweis: Auf die Anzahl und das Zeitfenster von Prüfungen haben wir nur begrenzten Einfluss – denn letztlich entscheidet hierüber der TÜV.
Nach der Prüfung:
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie entweder gleich den Kartenführerschein bzw. eine Prüfbescheinigung beim begleiteten Fahren mit 17 oder eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung (berechtigt nicht zum Fahren!, Umtausch erforderlich); für alle o. g. Angelegenheiten ist die Region Hannover zuständig (Näheres s. unter www. hannover.de).
Geschäftszeiten
Office:
Di, Mi, DO: 10:00 - 12:00
und 16:30 - 18:30
Lessons:
DI+ DO: 18:30 - 20:00
DI: 20:00 - 21:30 (nur Zweirad)
Kontakt
Location:
Neustadtstr. 26 - 30974 Wennigsen
Tel.: + 49 5103 4 06
WhatsApp: 01525 2 47 71 06
Fax: + 49 5103 70 67 39
E-Mail: info@fahrschule-schrader.de