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Zweirad-Ausbildung

Zweirad-Kl. A1,B196
Klasse A1

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Fahrerlaubnis schließt Klasse AM ein

 

 

Klasse A1 mit Schlüsselzahl B 196
  • Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kw/15 PS
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis-Kl. 3 oder B (Pkw)
  • Schulung in einer Fahrschule in Theorie und Praxis
  • Fahren nur im Inland erlaubt
  • berechtigt nicht zum Aufstieg auf die Kl. A2 oder A
Kl. A1, B 196

Fahrzeuge: Kawasaki Z125, Baujahr 2021 und Yamaha Automatik-Roller N-Max, Baujahr 2020

A1, B 196

Ausbildung:

Ersterteilung:

  • 16 Std. Theorie

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

 

Erweiterung von Klasse AM:

  • 10 Std. Theorie

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

 

Schulung:

  • Theorie (Zweirad-spezifisch) 4 x 90 Minuten

  • Praxis (Grundausbildung, Bundes- und

      Landstraßen, Autobahn) mind. 450Minuten

  • keine Prüfung

Nach erfolgter Schulung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die zum Eintrag der Schlüsselzahl B 196 berechtigt.

 

Zweirad - Kl. A2
Klasse A2
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und

  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max.als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Fahrerlaubnis schließt Klasse A1 und AM ein

    Ausbildung:

    Ersterteilung:

  • 16 Std. Theorieunterricht

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

Erweiterung von Kl. B:

  • 10 Stunden Theorie

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

  

Erweiterung von A1 nach 2 Jahren Vorbesitz (Aufstieg):

  • keine Theorieausbildung/Prüfung

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf, keine Sonderfahrten

  • praktische „Aufstiegsprüfung" (zeitlich reduziert gegenüber "normaler" Prüfung)

Fahrzeug: Kawasaki Z400, Baujahr 2020

Kl. A2 - Kawasaki Z 400
Zweirad - Kl. A
Klasse A
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h  

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • drerädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 kW

  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder mind. 2 Jahre A2 (21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW)

  • Fahrerlaubnis schließt Klasse A2, A1 und AM ein

 

Fahrzeug: Suzuki SV 650X, Baujahr 2019

Kl. A, Suzuki 650X

 Ausbildung:

 Ersterteilung:

  • 16 Std. Theorieunterricht

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

 Erweiterung von A1 (bei zwei Jahren Vorbesitz, Mindestalter 24 Jahre):

  • 10 Stunden Theorie

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 6 Sonderfahrten

  • theoretische und praktische Prüfung

  Erweiterung von A2 nach zwei Jahren Vorbesitz:

  • Fahrstunden nach individuellem Bedarf

  • praktische „Aufstiegsprüfung“

©Fahrschule Schrader 2023
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