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Zweirad-Ausbildung

Klasse A1
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Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie
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dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
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Mindestalter: 16 Jahre
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Fahrerlaubnis schließt Klasse AM ein
Klasse A1 mit Schlüsselzahl B 196
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Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kw/15 PS
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Mindestalter 25 Jahre
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mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis-Kl. 3 oder B (Pkw)
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Schulung in einer Fahrschule in Theorie und Praxis
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Fahren nur im Inland erlaubt
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berechtigt nicht zum Aufstieg auf die Kl. A2 oder A

Fahrzeuge: Yamaha Z125, Baujahr 2021 und Yamaha Automatik-Roller N-Max, Baujahr 2020

Ausbildung:
Ersterteilung:
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16 Std. Theorie
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Erweiterung von Klasse AM:
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10 Std. Theorie
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Schulung:
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Theorie (Zweirad-spezifisch) 4 x 90 Minuten
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Praxis (Grundausbildung, Bundes- und Landstraßen, Autobahn) mind. 450
Minuten
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keine Prüfung
Nach erfolgter Schulung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die zum Eintrag der Schlüsselzahl B 196 berechtigt.

Klasse A2
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und
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einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max.als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
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Mindestalter: 18 Jahre
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Fahrerlaubnis schließt Klasse A1 und AM ein
Ausbildung:
Ersterteilung:
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16 Std. Theorieunterricht
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Fahrzeug: Kawasaki Z400, Baujahr 2020

Erweiterung von Kl. B:
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10 Stunden Theorie
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Erweiterung von A1 nach 2 Jahren Vorbesitz:
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf
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praktische „Aufstiegsprüfung"

Klasse A
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
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drerädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 kW
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Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder mind. 2 Jahre A2 (21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW)
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Fahrerlaubnis schließt Klasse A2, A1 und AM ein
Fahrzeug: Suzuki 650X, Baujahr 2019

Ausbildung:
Ersterteilung:
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16 Std. Theorieunterricht
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 12 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Erweiterung von A1(bei zwei Jahren Vorbesitz, Mindestalter 24 Jahre):
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10 Stunden Theorie
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf + 6 Sonderfahrten
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theoretische und praktische Prüfung
Erweiterung von A2 nach zwei Jahren Vorbesitz:
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Fahrstunden nach individuellem Bedarf
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praktische „Aufstiegsprüfung“
Geschäftszeiten
Office:
Di, Mi, DO: 10:00 - 12:00 und 16:30 - 18:30
Lessons:
Di, Mi, DO: 18:30 - 20:00
DI: 20:00 - 21:30 (nur Zweirad)
Kontakt
Location:
Neustadtstr. 26 - 30974 Wennigsen
Tel.: + 49 5103 4 06
Fax. + 49 5103 70 67 39
E-Mail: info@fahrschule-schrader.de